Legal Internet definitions/Juristen erklären das Internet

Terms related to the Internet defined in legal texts, mostly German. By the way, is there an English equivalent of DAU (dummster anzunehmender Anwender), or is it a purely German phenomenon?

Peter Müller hat eine hübsche Sammlung von juristischen Internet-Definitionen entdeckt, DAUFAQ.de:

Frage: Womit bearbeitet man Homepages?
Antwort: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2000, Az. 2a O 106/00:
Zur Bearbeitung von Homepages werden FTP-Programme benötigt.

Man sieht wieder mal, mit welchen Vorlagen die Übersetzer konfrontiert werden.

Frage: Wie verbreiten geschickte Täter Viren?
Antwort: Es antwortet Müller / Wabnitz / Janovsky, Wirtschaftskrimininalität, 4. Auflage, 1997, Kap. 3, Rdn. 17:
Ein geschickter Täter kann nicht nur den Rechner der jeweiligen Firma dadurch verseuchen, dass er den Virus auf den Rechner selbst programmiert; es genügt vielmehr schon, “infizierte” Disketten in den Rechner einzubringen.

Und was machen die ungeschickten?

Frage: Warum verwirrt das Internet insbesondere Juristen?
Antwort: Es antwortet Kuner, Christoph, Internet für Juristen – Zugang, Recherche, Kommunikation, Sicherheit, Informationsquellen, 2. Auflage, 1999, Seite 4:
Juristen sind von Berufs wegen an hierarchische Strukturen gewöhnt. Das Internet stellt jedoch eine neuartige Struktur dar, da es nicht hierarchisch aufgebaut ist, […]

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