Misconceptions about English law/Falsche Vorstellungen vom englischen Recht

Names and sources omitted to protect the guilty.

1. The legal system in Germany is continental law, and the legal system in Britain is Anglo-Saxon law.

2. Common Law ist Gewohnheitsrecht.

3. Common law is not written law.

4. The United Kingdom has no constitution.

5. Der Engländer ist eher Impressionist. Dies zeigt nicht nur eine unterschiedliche Sprachkultur,sondern lässt Rückschlüsse auf eine andere Denkweise zu, die es einem Deutschen beispielsweise ermöglicht, zwischen Mord und Totschlag zu unterscheiden, während sich der Engländer in seiner unvollendeten, ungenauen Welt zu Hause fühlt.

6. Das Common Law [ist] als das allgemeine Recht im Commonwealth entstanden …, das im Gegensatz zu den regionalen Rechtsordnungen der Mitgliedsländer des Commonwealth den gemeinsamen Grundstock von Rechtsregeln aufstellen sollte, der dazu bestimmt war, das ganze Gebilde zusammenzuhalten.

7. Eine Besonderheit der englischen Rechtssprache ist die Zeit in Verträgen und Gesetzen. Beide werden, obwohl der Leser die Texte im Präsens rezipiert, in der Zukunft verfasst. Der Schreiber englischer juristischer Texte verfasst die Texte von einem Standpunkt aus, von dem alles, was passieren könnte, in der Zukunft liegt, und verwendet somit das Futur.

8. Auffällig und für deutsche Ohren ein wenig befremdlich klingt die bei Entscheidungen des House of Lords in dieser Anschlussformel immer noch benutzte Anredeform „my noble and learned friend Lord …“. Dass es sich dabei nicht allein um eine zu bloßer Konvention erstarrte Höflichkeitsfloskel handelt, sondern um einen Ausdruck der tatsächlichen Wertschätzung des Fachkollegen, bezeugt der ganz generell festzustellende respektvolle Umgangston.

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