I have quoted Volker G. Heinz here before in connection with notaries.
I find a 2001 report of a UINL (Internationale Union des Lateinischen Notariats) conference in Greece where he mentions the civil-law notaries in the USA:
bq. Ein Erlebnis war für mich die Reise nach Athen fast allein wert: die Entdeckung des “Civil Law Notary” in den USA. Wahrend der amerikanische “Notary Public” im wesentlichen Beglaubigungs- und Bescheinigungsfunktionen ausübt und vor allem fast durchgängig ohne allgemeine juristische Vorbildung ist, haben die
US-Staaten Florida und Alabama (neben Puerto Rico) den Notar nach lateinischem Vorbild, also den Civil Law Notary eingeführt. Seine Dienstleistungen entsprechen denen seiner EU-
europäischen Notarskollegen, konzentrieren sich also auf Beurkundungen, allerdings ohne Dienstleistungsmonopol: insoweit stehen die Civil Law Notaries in direkter Konkurrenz mit den örtlichen attorneys. Die Urkunden der Civil Law Notaries haben erhöhten Beweiswert vor Gericht, ja sie können auch für vollstreckbar erklärt werden – eine ebenso überraschende wie verständliche Entwicklung im offensichtlich allmählich prozeß- weil kostenmüden Kernland exzessiver gerichtlicher Auseinandersetzungen. Gerne werde ich dazu mehr ausführen, sobald mir nähere schriftliche Informationen vorliegen.