German court names in English revisited

This is an endless topic. I discussed it here and here, and ‘district court’ as a term here, and a similar question arose with Austrian court names here.

Alexander Hartmann has now given a reference to the list of translations suggested by the Auswärtiges Amt on the Triacom site. They are in Per Döhler’s archive there. For a long time that was the only place they could be found on the web, although when I came to mention them in the first entry, I couldn’t find them in the archive, but that was obviously my mistake.

Hartmann writes:

bq. allemal nützlich für international tätige Juristen und alle diejenigen, die gerne mal über den Tellerrand der nationalen Rechtsordnung hinausblicken

(certainly useful for lawyers with an international practice and everyone who enjoys looking at the world outside the confines of the German legal system)

Since the translations were created in Germany, this statement is a little mysterious.

Hartmann was quoted by Walter Simon, who writes a German legal weblog with summaries in English. We had quite a discussion in the comments boxes (in German), once I had made the effort to register (I have one effective and one ineffective sign-in name with antville – it drives me mad registering there, but I suppose this deters comment spammers).

It’s striking that Walter Simon found the names unfamiliar. One wonders what the Auswärtiges Amt is doing. The list dates from 1974 and it isn’t that well known. I got a copy when I was sworn as a translator.

I don’t regard myself as obliged to use those names when I translate for the courts. I have rarely been asked to translate for them, and nearly all my sworn translations, being into English, go outside Germany, to places where the names are even less well known. I wouldn’t go as far as a French colleague of mine, who says as soon as she hears that a translation into French has been prescribed by a German authority, she knows not to use it. But it is absolutely vital for the original German name of the court to be there at least once (provided the court name is of any significance to the final reader – it isn’t always).

At all events, we don’t have anything like the Netherlands Nederlandse Rechtsbegrippen Vertaald, a book containing a few hundred Netherlands legal terms and their prescribed translations into French, English and German, that comes out every few years in an expanded edition. The 1998 second edition is described as follows in the Asser Newsletter No. 1:

bq. Nederlandse Rechtsbegrippen Vertaald : Frans-Engels-Duits
Second, revised edition
Eds.: K. Boele-Woelki en F.J.A. van der Velden
Revision: J.H.M. van Erp, C.B.P. Mahé and G.J.W. Steenhoff
When translating Dutch legal texts one is regularly confronted with specific Dutch legal terms for which there is no equivalent in the target language. `Nederlandse Rechtsbegrippen Vertaald’ provides translations for such legal terms. Apart from being an indispensable tool for translators, the aim of this book is to harmonize foreign words and expressions for typical Dutch legal terms, making this a unique publication. A second, revised edition has now appeared.
(Appearing under the auspices of the Netherlands Comparative Law Association, Utrecht. Published by the T.M.C. Asser Instituut, ISBN 90-6704-104-1, paperback, 80 pp., price Dfls. 35).

5 thoughts on “German court names in English revisited

  1. Hallo Frau Marks,

    ich meine, dass Sie mit “jurabilis” zu hart ins *Gericht* gehen, wenn Sie dessen Automatisierung der Übersetzung kritisieren.

    Auch ich benutze das Google-Übersetzungstool. Ob man – wie ich – einen Tooltip benutzt oder nicht, ich sicher Geschmacksache. Die komplette Übersetzung eines Weblogs ins Englische ist aber auf jeden Fall eine Frage, die NICHT zur Debatte steht.

    Gruß, Ihr

    RL

  2. Hallo Herr Langenhan,

    Habe ich AH *kritisiert*? Ich finde MÜ ganz nützlich, um einen allgemeinen Eindruck einer Site zu geben. Und ein bißchen sich lustig drüber machen muß doch noch gehen, finden Sie nicht?

    Ich finde es aber schon schade, dass man bei diesen automatischen Systemen nichts von der Übersetzung heraushalten kann, zumindest den eigenen Namen. Diesen Hinweis zu geben, finde ich u.U. nützlich (obgleich, wie ich woanders lese, Herr Hartmann eine lange Interneterfahrung hinter sich hat).

    Bei der Fähigkeit heutiger MÜ-Programme, Wörter zu analysieren und übersetzen, wären auch Sie gefährdet! Aber Ihr Name erscheint ungeändert. (Bei Ihnen wird heute “Reibach” übrigens mit “frictionoh” übersetzt – wenn ich es nun erwähnen darf…

  3. Liebe Frau Marks, lieber Herr Langenhan,

    ich habe schon die Diskussion auf Simon’s Blawg verfolgt und wurde nun von Rainer Langenhan freundlicherweise auf die Kommentare zu “German court names in English revisited” im Transblawg aufmerksam gemacht.

    Ich gebe natürlich Ihnen, Frau Marks, uneingeschränkt Recht, wenn Sie auf die offensichtlichen, weithin bekannten und sicher noch sehr lange bestehenden Unzulänglichkeiten machineller Übersetzungen verweisen.

    Zusammen mit Herrn Langenhan darf ich aber auf den Sinn und Zweck dieser “Google Translation”-Buttons hinweisen: es geht nämlich wirklich nur um einen ersten Eindruck, einen Überblick, einen schnappschussartigen Einblick ins Themenspektrum des BLAWGs. Und gerade weil ich um die Schwächen des Systems weiß (mich aber nicht dazu durchringen kann, das bLAWG nur auf Englisch zu schreiben), habe ich ja einige Beiträge (meist) zu Themen aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum direkt auf Englisch eingestellt.

    Und dass mein Nachname verhunzt wird, kann ich Google grade noch mal verzeihen :-)

    Herzliche Grüße aus Berlin

    AH

  4. Hallo Herr Hartmann. Nun, ich habe wohl ein paar Leute hier beleidigt, und ich wollte es nicht mal! Ich wollte nicht sagen, dass MÜ für diesen Zweck nutzlos ist, ganz im Gegenteil: gerade für Übersetzungen von elektronischen Texten zu Informationszwecken ist MÜ am besten geeignet. Das war schon lange meine Meinung und ich wüsste nicht, wo ich was anderes gesagt hätte. Also Entschuldigung, wenn ich den falschen Eindruck erweckt habe.

    Über MÜ zu schreiben ist problematisch, denn einerseits erwarten manche zuviel davon (so die Stadt Homberg/Efze mit der Touristenbroschüre) und andere zu wenig – denn vor allem, wenn man das System selber auf dem Rechner hat (habe ich nicht), kann man da einiges raffiniert einstellen. Man kann z.B. den eigenen Namen herausnehmen. Man kann juristische Begriffe ins Wörterbuch stellen, so dass sie besser übersetzt werden. Man kann Sachgebiete definieren, so dass in einem wirtschaftlichen Text “Bank” öfter als “Sparkasse” und weniger als “Sitzgelegenheit” erscheint. Und sicher viel mehr. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es länger dauert für einen Übersetzer/eine Übersetzerin (“Humanübersetzer”, wie es so schön heißt), eine MÜ-Übersetzung für Veröffentlichungszwecken zu bereinigen, als neu zu Übersetzen.

    RL, AH: Wer seine Website automatisch ins Englische übersetzen lassen will (ich sehe, bei RL gibt es einen kleinen Textkasten, wo es erklärt wird, dass die Übersetzung nur eine flüchtige ist): vielleicht kürzere Sätze schreiben, und auf alle Fälle unerwartete Abkürzungen vermeiden (“grds.”) – je nachdem, wie wichtig die Übersetzung ist.

    Zwei Merkwürdigkeiten: bei AH wird “Sind die Deutschen zu faul…” mit “Are the Germans too putrid…”. Ich hätte gedacht, “lazy” sei eine häufigere Bedeutung. Diese allgemeinen Systeme sollten nicht so ein ausgefallenes Wort bringen. “Putrid” geht mit toten Tieren oder Körperteilen zusammen. Benutzen Sie beide dasselbe System?
    Zweitens: bei RL steht “Übersetzung ins Amerikanische”, aber “criminal offence” sieht doch eher britisch aus.

  5. Interessante Diskussionen sind das hier, zu denen ich auch noch ein kleines Problemchen beisteuern darf:

    Meine Site ist mit englischen “Summaries” versehen – und wenn nun der deutsche Text per MÜ übersetzt wird, wird zugleich versucht, die englischen Abschnitte als vermeintlich “deutsche” nochmals ins Englische zu übersetzen – was dann spätestens dort zum totalen Chaos führt, (zu dem mir nicht mehr viel einfällt) …

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