Are certified translations ‘beglaubigt’?/”Beglaubigte” Übersetzungen

Die Meinung eines Bundesrichters am BGH zu dieser Frage, hier schon früher mehrmals erörtert: das Thema wurde neulich auf der u-forum Mailingliste besprochen und es gab einen Beitrag, der mich unterstützt, von einem Richter, der auch übersetzt und mit dessen Genehmigung ich es hier poste.

bq. Juristen kann man nur mit ihren eigenen Waffen (Paragraphen!)schlagen.
Die Dir anläßlich der Ermächtigung erteilte Auskunft erfolgte offenbar aus
der verengten Froschperspektive des für die Ermächtigung Zuständigen, der
offenbar “seine” Vorschriften als gottgegeben ansieht. Denn es heißt in der
Tat in Ziffer 4.2 der Anlage zu § 1 Abs. 2 des für das LG Landau
maßgeblichen rheinland-pfälzischen Landesjustizverwaltungskostengesetzes vom
7. 4. 1992 (GVBl. 1992 S. 99), daß Du eine Gebühr bezahlen mußtest für die
Ermächtigung zur ***Bescheinigung*** der Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzung.

bq. Unter ***Beglaubigung*** im engeren Sinne versteht man eigentlich nur die
Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder eine Behörde.

bq. Aber laß Dich nicht ins Bockshorn jagen. Der Begriff ***beglaubigte
Übersetzung*** ist absolut eingebürgert und legitim. Selbst der Gesetzgeber
verwendet ihn. Weise die Kollegin oder den Kollegen mal auf § 325a Abs. 1
Satz 4 und auf § 340l Abs. 2 Satz 4 HGB (Handelsgesetzbuch) hin: dort ist
jeweils von “beglaubigter Übersetzung” die Rede.

bq. Oder noch besser auf Abschnitt IV des (nach § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO in
Deutschland anzuwendenden) UN-Übereinkommens über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. 6. 1958 (BGBl. 1961 II S.
121). Dessen Abs. 2 Satz 2 lautet:
“Die Übersetzung muß von einem amtlichen oder beeidigten Übersetzer oder von einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter ***beglaubigt*** sein.”

Nachträglich:

bq. Was ich hätte präzisieren sollen: Ich hätte weiterhin keine Bedenken, die
Übersetzung mit “Beglaubigte Übersetzung aus dem …” zu übertiteln, würde
aber am Schluß stets formulieren, daß die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Übersetzung *bescheinigt* oder *bestätigt* wird. Oder noch einfacher,
wie ich’s bisher gehandhabt habe:
“Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung:
N.N.
für den OLG-Bezirk XY ermächtigter Übersetzer der … Sprache”.

(In Bayern ist der Wortlaut hier vorgeschrieben, in den anderen Bundesländern, soviel ich weiß, nicht).

Auch Eurodica(u)tom soll für certified translation nur die Übersetzung beglaubigte Übersetzung liefern.

The above remarks relate to whether the German word beglaubigen can be used for certify by translators, or whether only higher life-forms have the right to use it.

Previous entries / Frühere Einträge:
18th June 2003, 18th June, 19th June, 20th June.

2 thoughts on “Are certified translations ‘beglaubigt’?/”Beglaubigte” Übersetzungen

  1. That term, “certified translation” or “certified translator”, has always been a bit of a problem. In Canada all accredited translators are called “certified translators” (a title that is legally protected in at least two to three provinces). Then again, certified translators in Canada are considered commissioners of oaths, so we do have the authority to certify/notarize translations.

    I received a request for the translation of a birth certificate today, into German. Even though I am certified and therefore authorized to notarize the translation, I doubt very much that my signature and stamp would be recognized by German authorities. So, I turned her down and told her to look for a certified translator in Germany.

  2. There is the same problem in Europe. As a rule one can get a sertified translation only in translation offices where translations are notorised. Individual translators are not authorised to certify documents.

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