LeaseFacts ist ein Blog des Leasing- und Factoringrechts, von Bernd Helming (via Law-Blog).
LeaseFacts is a weblog on German leasing (in the sense of financial leasing) and factoring law, by Bernd Helming.
A very nice feature is the introduction of terms that are then collected alphabetically (a feature I’ve thought of introducing myself but not got around to). I’ll quote one in full (September 9th entry), but I won’t translate it at this time of night.
bq. Fungibilität
Die Fungibilität hat mit Pilzen oder Pizza nichts zu tun. Vielmehr geht es dabei um die Verwendbarkeit des Leasingobjektes durch Dritte, sei es im Fall der vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages oder nach Ablauf der regulären Vertragsdauer. Die Drittverwendbarkeit ist Voraussetzung dafür, dass das Leasingobjekt im wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentum des Leasinggebers bleibt und dem Leasinggeber steuerrechtlich zugeordnet werden kann; ist das Leasingobjekt ausschließlich für die Belange des Leasingnehmers verwendbar, spricht man auch von Spezial-Leasing.