Censored by US law/Impressumspflicht verletzt US-Recht

When I was reading JuraBlogs (shows the newsfeeds of German legal weblogs), I clicked on ‘Slip Opinion: Todesstrafe’ at the German American Law Blog. Instead of the entry, the following appeared on my screen:

Kein Zugang aus impressumspflichtigen Staaten
Impressumspflicht verletzt US-Recht

Sollten Sie versehentlich über einen Dienst aus einem Staat mit Impressumspflicht hier gelandet sein, doch nicht aus einem Staat mit Impressumspflicht stammen, klicken Sie hier zum Besuch von German American Law Journal in Washington, DC, USA.

Impressumspflicht is hard to translate, isn’t it? Anyway, I live in Germany and I come from the UK, and both of those states are members of the EU. It’s widely believed that the Impressum is German law, but in fact it’s EU law (see my archives). So I am not allowed to access the German American Law Journal (German version) via its newsfeed. I am not sure why this is, though.

The first link took me to a Supreme Court decision, JOSEPH McINTYRE, executor of estate of MARGARET McINTYRE, deceased, PETITIONER v. OHIO ELECTIONS COMMISSION. Why do I have the feeling that this decision doesn’t apply to me because I’m not a US citizen?

I then – disobeying the rules – clicked through to the blog and found that slip opinion means vorläufige Begründung. Thanks!

The next thing I did was to see what happens if I click on a link to the English-language version of the German American Law Journal (there was an entry on Sunday). Well, what do you know – no nasty warning! But what about people from Ireland or the UK, or any other people from the EU who want to read that blog? It seems that only Germany and Austria are being banned here.

LATER NOTE: There is an explanation of the blocking at Die Blogelei.

23 thoughts on “Censored by US law/Impressumspflicht verletzt US-Recht

  1. In den vergangenen Tagen habe ich nach der Impressumspflicht in anderen Ländern gesucht, und es scheint mir, dass die Impressumspflicht in Europa nicht einheitlich geregelt ist.

    In Österreich sind z. B. bloggende Privatpersonen nicht von der Impressumspflicht eingeschlossen, während der Begriff “geschäftlich” in Deutschland sehr weit interpretiert wird.

    In einem deutschen Urteil, das ich jetzt leider nicht mehr finden konnte, wurde eine Beschwerde gegen eine Seite aus dem UK insbesondere deshalb für berechtigt befunden, weil die Firma keinen Vermerk über ihre Eintragung im Register angegeben hatte, wozu man auch in dem UK verpflichtet ist. Grund war aber nicht das fehlende Impressum an sich.

  2. Ich habe mal zur Situation in GB was geschrieben:
    http://www.transblawg.co.uk/serendipity/uploads/MT_archives/000403.html

    Ich kenne die anderen Regelungen nicht. Ich nehme aber an, dass sie sich in der EU ähneln.

    Das Problem in Deutschland ist m.E. die Möglichkeit der Abmahnung, über die ich mal was schreiben sollte. Es ist riskant, nicht übervorsichtig zu sein. Ich kenne mich nicht aus, finde es aber erstaunlich, dass anscheinend jeder Anwalt vor Gericht ziehen kann, auch wenn ihm aus dem fehlerhaften oder fehlendem Impressum kein Schaden entstanden ist.

    Deswegen habe ich wohl ein Impressum, weil ich durch dieses Weblog indirekt für meine Übersetzungsdienste werbe, daher kann es mir egal sein, wenn mein Name und Adresse bekannt sind, und wenn das jemandem auffiele, könnte ich sonst eine Abmahnung bekommen.

    Ich glaube, in Deutschland, Österreich und England muss das Weblog geschäftlich sein, um der Impressumspflicht zu unterliegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutschen Gerichte “geschäftlich” viel anders interpretieren – gibt es Rechtsprechung zum Impressum? Wahrscheinlich riskieren die meisten keinen Prozess und zahlen vorher.

  3. Der Adversario hat darüber etwas geschrieben:
    http://www.adversario.de/article176.html

    Dort heißt es:
    “Privat heisst nicht privat, und das kann wohl auch nur der Jurist verstehen. Geschäftsmässig sollen die Teledienste sein und das heisst, sie müssen auf Dauer angelegt sein, unabhängig davon, ob gewerblich oder geschäftlich oder mit Gewinnabzielungsabsicht.”

    Das heißt, wenn ich meine Seite regelmäßig aktualisiere, dann wird sie bereits als geschäftsmäßig eingestuft.

  4. Danke, das ist interessant. Bei mir steht zur Zeit nur Mediendienstgesetz, nicht Teledienstgesetz, aber wahrscheinlich kommt es auf dasselbe hinaus (allerdings betrafen die Änderungen von neulich nur letzteres).

    Wie dem auch sei, das GALJ sorgt sich um *jede* Impressumspflicht und scheint dies nur in Deutschland zu sehen.

  5. Ei, meine Antwort ging verloren, also noch einmal, kuerzer, aber nicht als unfreundlich zu verstehen:

    Das Link auf der Schrankenseite (neben “Test”) erklaert, dass die Loesung voruebergehend und einge- und beschraenkt ist. Ich erwarte nicht, dass man dorthin geht, aber wer Fragen dazu hat, findet dort einige Antworten – wohl nicht alle.

    Das Urteils-Link spricht die IPR-rechtlich relevante Frage an, wie sich deutsches Impressumsrecht und US-Recht beissen. Das gehoert zur These, dass die deutsche Regelung aus US-Sicht illegal ist, wenn es beispielsweise um die Anerkennung und Vollstreckung eines deutschen Impressums-Urteils in den USA ginge.

    Insgesamt greift das zugegebenermassen unzureichend erklaerte und umgesetzte Konzept Gedanken zum Impressum auf, ueber die neben anderen auch ich schon laenger schrieb und ueber die kuerzlich aus einem weiteren Blickwinkel die Jurastudentin berichtete.

    Wahrscheinlich ist es an der Zeit, eine verstaendliche Kommentierung zum Verhaeltnis Verbraucherschutz, Verfassungsrechte und internationales Recht unter rechtlichen und technischen Ansaetzen vorzulegen.

  6. Dies war ja auch nicht unfreundlich gemeint, trotz des Anscheins.
    Ich schreibe seit noch länger über das Impressum, glaube ich, aber zuerst nur als Übersetzungsproblem.
    Was mir neu war, war der Artikel von Adversario, dass effektiv auch private Weblogs der Impressumspflicht unterliegen. Da muss ich aber viel mehr lesen, um zu sehen, ob es richtig ist und ob die englischen Electronic Commerce Regulations nicht auch für private Blogs gelten, dann wäre wieder die deutsche Abmahnung schuld.
    Aber, Clemens, wenn überhaupt, dann, wie gesagt, nicht nur für Deutschland. Es ist EU-Recht.

  7. Margaret, nichts fuer ungut. Wenn ich kurz und schnell schreibe, wirkt es manchmal unfreundlich, und das ist nicht meine Absicht.

    Stimmt, aus Uebersetzersicht hatte ich die Eroerterung hier ebenfalls verfolgt und fuer wichtig gehalten. Die Impressumsfrage hat zahlreiche Facetten.

    EU-Recht v. .de/.at: Ich bin zwar ein Internet-Schrankenwaerter geworden, aber ganz umsatteln will ich nicht. Zunaechst reicht es mir, mich um den Schutz des deutschsprachigen Verbrauchers verdient zu machen.

  8. Da sind wir sicher alle einig, aber bei diesem Marc hatte ich den Eindruck, der eigentliche Grund fürs Aufhören war nicht die Impressumspflicht.

  9. Ja, er hatte vorher schon rechtliche Schwierigkeiten, weil er versehentlich eine fehlerhafte Zahlenangabe gemacht hatte. Aber ich verstehe, dass er auch aus beruflichen Gründen nicht im Internet so transparent sein möchte.

  10. Ich glaub in .de ist es nicht nötig das es geschäftlich ist, sondern “geschäftsmäßig betrieben” ist. Dazu reicht es das für den Betrieb Geld bezahlt wird und/oder eine regelmäßige Aktualisierung der Inhalte erfolgt, damit eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt …

    Bin aber weder Anwalt noch Jurastudent, also sollte ich eigentlich meine Klappe halten :-)

  11. Der technische Ansatz mit “.de” und “.at” Domains greift nun zumindest für JuraBlogs.de nicht mehr.. Neben JuraBlogs.de besitze ich auch die .com-Adresse und nun werden vereinzelte Links eben aus purer Lust und Langeweile über die .com geschickt..

    Selbst wenn es juristisch tatsächlich problematisch sein sollte ist über die einfache Kategorisierung nach Top-Level-Domains nichts zu erreichen, da diese meist jedermann zur Verfügung stehen können. Auch eine Art Blacklist für Domains bringt nicht viel, da HTTP-Header (Referer etc.) sehr einfach zu unterdrücken sind..)

    Ein Ansatz wären sicherlich Datenbanken mit IP’s der Provider, die zumindest auf Länderebene meines Wissens nach frei verfügbar im Netz zu finden sind..

  12. Matthias: ich weiß nicht, wer diese Newsfeed-Meldung bei GALJ zu sehen bekommt. Vielleicht verstehe ich die Sache mit .de und .at nicht ganz. Ich bin über FeedDemon in GALJ gegangen, benutze einen deutschen Provider. In der Guardian sehe ich deutsche Werbung, obgleich ich als Browser-Spracher Englisch eingestellt habe. Also nehme ich an, über meinen Provider werde ich klassifiziert.

  13. Das Thema kommt immer wieder auf.

    Die Situation in Deutschland habe ich vor einiger Zeit hier wiedergegeben.

    Mir ist übrigens bislang kein Fall bekannt geworden, dass ein privates Weblog wegen fehlenden Impressums abgemahnt oder verfolgt worden wäre.

    Im übrigen halte ich die Möglichkeit anonymer Meinungsäußerung für sehr wichtig, besonders für die Bereiche, für die bislang nicht geklärt ist, ob wenigstens besonderer Schutz des Presserechts besteht. Wiederholt habe ich hierzu die Linkempfehlung von Wendy Seltzer empfohlen, die hierüber zu finden ist.

  14. Was mich daran interessiert ist: inwiefern weicht das Recht in Deutschland von dem übrigen EU-Recht ab? Denn ein Impressum wird auch im Vereinigten Königreich verlangt, und wahrscheinlich überall sonst auch. Inwiefern kann man hier gegen “schlechtes deutsches Recht” wittern, sollte man nicht lieber EU-weit vorgehen. Aber dieses Aspekt interessiert meine Leser nicht.
    Und ich verstehe immer noch nicht, wenn auch anonyme Flugblätter in den USA erlaubt sind (zitiert von Wendy Seltzer und von Clemens Kochinke), wieso ich gegen US-Recht verstoße, wenn ich nicht anonym das GALJ-Blog lese. Man kann mich doch nicht zwingen, anonym zu bleiben, oder?
    (Ich möchte schon in UseNet anonym bleiben und stelle fest, T-Online würde mich eventuell von seinen Diensten verbannen, wenn ich dort unter falsche Adresse (wie z.B. mit “REMOVETHIS” drin) poste. Dies kann ich umgehen, aber es ist nicht unbedingt intelligent, unter eigenem Namen in den Newsgruppen zu posten).

  15. Margaret, der Besucher darf heute noch anonym bleiben. Um die Anonymität der Schreiber ist es heute nicht mehr so gut bestellt. Ein Blogger vertippt sich, und schon sieht er sich mit einem Bein im Schuldturm oder Gefängnis, weil er im Glauben an die Pflicht zur Schreiber-Kennzeichnung seine Identität für jedermann offenlegte.

    Wird er je wieder im Internet schreiben? Wird er sich trauen, die Pläne Adolfs oder Saddams im Internet offenzulegen, falls sie ihm in die Hände fallen?

    Vor Kriminellen schützen Kennzeichnungspflichten nicht, doch wird der kleine Mann wegen Tippfehlern um seinen Schlaf gebracht. Kriminellen, aber auch Abmahnkünstlern wird mit solchen Pflichten das Leben erleichtert.

    EU v. DE: Man braucht nicht das deutsche Recht anzugreifen, da stimme ich zu. Das deutsche Recht, und vor allem die Revisionsgerichte, sind ganz in Ordnung. Keine Rechtsordnung ist perfekt. Man sollte deshalb die Auswirkungen des Rechts, gleich von welchem Gesetzgeber es stammt, offenen Auges betrachten und erörtern. Da das deutsche Abmahnwesen auffällig ausgefeilt, gefährlich und missbraucht ist und Deutschland schon einmal durch angstvolles kollektives Schweigen extrem entgleist ist, lädt es zur kritischen Betrachtung potentiell mundverbietender Regeln ein.

  16. Margaret: Dann ganz kurz der Versuch einer technischen Erklärung ;-)..

    Die Meldung “Kein Zugang aus impressumspflichtigen Staaten” erscheint beim GALJ, wenn ein deutsches oder österreichisches Webangebot (unter einer .de bzw. .at-Domain) auf das GALJ verlinkt.
    Als sogenannter “Referer” sieht das GALJ dann eine .de oder .at-Domain und schaltet die Seite mit dem rechtlichen Hinweis vor das eigentliche Angebot.

    Bei JuraBlogs greift dies momentan nicht, da ein Klick auf einen Artikel erst JuraBlogs.com aufruft und dann auf das GALJ weiterleitet. “.com.”-Domains lassen sich nicht ohne weiteres einem länderspezifischen Webangebot zuordnen, weswegen keine Meldung im GALJ eingeblendet wird und direkt der Artikel gelesen werden kann.

  17. Vielen Dank, Matthias. Das ist mir natürlich klar mit dem Linken, aber es ist mir über FeedDemon passiert, nicht über ein anderes Blog, und ich habe nicht daran gedacht, dass FeedDemon so reagiert wie ein .de- oder .at-Domain.

    Clemens: ja, das ist es, was man kritisieren sollte, das Abmahnwesen, und nicht die Impressumspflicht.

  18. Clemens: deine Site sagt mir, ich darf nicht lesen, weil ich aus eine Staat mit Impressumspflicht komme. Ich habe ein Impressum, bin also nicht anonym, und ich verstehe immer noch nicht, wieso ich anonym sein muss, um das GALJ zu lesen. Das bedeutet, es kommt eine Zeit, wo ich in Deutschland nicht anonym sein darf, aber in den USA anonym sein muss? Ich glaube es einfach nicht.

  19. Margaret, die Schranke verlangt nicht vom Besucher keine Anonymitaet.

    Die Schranke unterstuetzt Gesetzgeber, die Anonymitaet unterdruecken oder Verbraucher vor anonymen Seiten schuetzen. Kommt der derartig geschuetzte Leser an eine anonyme Seite, faellt die Schranke. Damit ist er so geschuetzt, wie sein Gesetzgeber es wuenscht.

    Die getestete Internet-Schranke unterstuetzt den Gesetzgeber nur in einem beispielhaft gewaehlten Punkt, der Impressumspflicht – einem Bereich, in dem sich EU-Recht und US-Recht nicht vertragen.

    Idealerweise muessen die Schranken im Internet natuerlich auf andere rechtliche Themen ausgeweitet werden (z.B. verbotene Buecher und Waren, verbotene politische Kritik) und auf alle Rechtsordnungen der Welt erstreckt werden.

    Erst dann kann allen Gesetzgebern der Welt, die das Internet regulieren wollen, angemessen Rechnung getragen werden. Dann wird auch jeder Verbraucher nach seiner Fasson geschuetzt. Und dann vermeiden sich die Ordre Public-Probleme im Internationalen Privatrecht, die ein Internet-Urteil aus einem Land im anderen Land unvollstreckbar werden lassen.

  20. Man kann auch in D verurteilt werden, sein Impressum von der Website zu nehmen. Es gilt als unlauterer wettbewerblicher Vorteil, wenn persönliche Bekannte einen so nach einem Umzug erreichen können, wo diese Kontakte doch dem selbsternannten Wettbewerber zustehen.

    http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/aufsaetze/8588

    Und überhaupt stammt das Impressum aus dem Presserecht. Nicht jede Website hat etwas mit Journalimus zu tun.

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