Terms related to the Internet defined in legal texts, mostly German. By the way, is there an English equivalent of DAU (dummster anzunehmender Anwender), or is it a purely German phenomenon?
Peter Müller hat eine hübsche Sammlung von juristischen Internet-Definitionen entdeckt, DAUFAQ.de:
Frage: Womit bearbeitet man Homepages?
Antwort: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2000, Az. 2a O 106/00:
Zur Bearbeitung von Homepages werden FTP-Programme benötigt.
Man sieht wieder mal, mit welchen Vorlagen die Übersetzer konfrontiert werden.
Frage: Wie verbreiten geschickte Täter Viren?
Antwort: Es antwortet Müller / Wabnitz / Janovsky, Wirtschaftskrimininalität, 4. Auflage, 1997, Kap. 3, Rdn. 17:
Ein geschickter Täter kann nicht nur den Rechner der jeweiligen Firma dadurch verseuchen, dass er den Virus auf den Rechner selbst programmiert; es genügt vielmehr schon, “infizierte” Disketten in den Rechner einzubringen.
Und was machen die ungeschickten?
Frage: Warum verwirrt das Internet insbesondere Juristen?
Antwort: Es antwortet Kuner, Christoph, Internet für Juristen – Zugang, Recherche, Kommunikation, Sicherheit, Informationsquellen, 2. Auflage, 1999, Seite 4:
Juristen sind von Berufs wegen an hierarchische Strukturen gewöhnt. Das Internet stellt jedoch eine neuartige Struktur dar, da es nicht hierarchisch aufgebaut ist, […]