In Law World – The world according to a law student, an Austrian law student, Matthias C. Kettemann, takes a quick look inter alia at the common law in Europe (in German – despite the blog’s title and subtitle).
Eigentlich geht es hier um das Vereinigte Königreich, nicht um Irland, und Hauptinteresse gilt der Souveränität des Parlaments, was nicht direkt mit dem Common Law zu tun hat. Hier die Einführung:
Einführend und generell: Eine Landvermessung des englischen Recht in diese Kontext verstanden als das Recht Englands als Teils des Vereinigten Königsreichs ist nicht arm an Überraschungsmomenten. Einmal das Fehlen einer geschriebenen Verfassung, der Mangel an Grundrechtsverbürgungen und an Grenzen der Legislativbefugnisse (absolute Parlamentssouveränität); weiters die Abwesenheit geschriebener, allgemeine gefasster Straftatbestände; das Fehlen eines allgemeinen Teils des Zivilrechts (und großer Teile des besonderen Teils, inbesondere standardisierter Vertragstypen wie Werkvertrag, Tauschvertrag und Dienstvertrag); darüber hinaus das Bestehen eines Höchstgerichts, das gleichzeitig die zweite Kammer der Legislative ist; und schließlich Richter, die Perücken tragen und sich in teils entscheidenden Rechtsfragen auf Urteilsfragemente aus dem 17. Jahrhundert berufen.
Ich kann die Bemerkungen zu den Straftatbeständen nicht nachvollziehen, vielleicht verstehe ich “allgemein gefasst” nicht; auch die Bedenken wegen dem House of Lords nicht (dort tragen die Richter übrigens keine Perücken), da Parlamentskammer und Gericht getrennt sind.
Der Tempel des englischen Rechts ruht auf zwei Säulen: Dem Statutory Law einerseits und andererseits dem Case Law; zu letzerem wiederum sind sowohl das Common Law als auch das System der Equity zu zählen. Common Law ein Begriff der unter Inkaufnahme einer gewissen Vergröberung zur Kennzeichnung des anglo-amerikanischen Rechtskreis und als definitorisches Gegenstück schlechthin des kontinentaleuropäischen (Civil Law-) Rechtskreis verwendet wird ist mithin präzise gesprochen nur eine einzelne, wenn auch wohl die bedeutendste, Rechtsquelle. Weitere Rechtsquellen sind reason (Vernunft), convention (Gewohnheitsrecht) und sogenannte Books of Authority wie etwa Cokes Tractatus de Legibus et Consuetudinibus Angliae (1189) und Bractons De Legibus et Consuetudinibius Angliae (1250).
Ein Tempel, der auf zwei Säulen ruht, ist natürlich verdächtig. Der Begriff “common law” wird einmal grob (angloamerikanisches Recht) und einmal fein (Rechtsprechung) verstanden. Ich habe in einem Eintrag (What common law is ) diese Problematik beschrieben. Reason and convention sind mir neu als Quellen. Custom (Gewohnheitsrecht) ja, vielleicht ist das gemeint.
Aber, wie gesagt, der Schwerpunkt des Eintrags ist woanders, und Kurzfassungen sind immer problematisch.
Hallo, es ist so eine Schande, dass ich diesen Auftrag von Matthias C. Kettemann in China nicht lesen kann. Könnten Sie mir den Auftrag “common law in Europe” per Email schicken. Danke!