An interesting entry in the German law blog Obiter Dictum (a famous old German Latinism) on German lawyers translating general terms of business into German, and the weaknesses of the dictionaries: AGB from Germany.
Klagt der ausländische Vertragspartner dagegen in Deutschland, wird es auf die Übersetzung kaum ankommen, da bekanntlich die Gerichtssprache (wenn nicht sorbisch) deutsch ist und die Version in der fremden Sprache zu bloßen Informationszwecken ohne verbindlichen Inhalt deklariert ist.
Trotzdem möchte ein ausländischer Geschäftspartner natürlich wissen, welchen Regeln er sich unterwerfen soll. Deshalb werden viele AGBs ins Englische übersetzt – und um dem Handelspartner in den USA, in China oder Indien zu demonstrieren, mit welch deutscher Gründlichkeit hierzulande gearbeitet wird. Und weil manchmal das Geld (oder die Einsicht der Geschäftsleitung in die Schwierigkeit der Materie) fehlt, übersetzt nicht ein vereidigter Übersetzer, der sein Handwerk gelernt hat, sondern die eigene Rechtsabteilung, das Sekretariat oder – im schlimmsten Fall – der Praktikant. Das bißchen Vertrags- und Gewährleistungsrecht wird es in Brüssel, Baku oder Bogotá schließlich auch geben.
This blog will shortly be closing for a couple of weeks, so just a few brief remarks.
I like the thought of the certified translator knowing his or her stuff. Say no more.
Of course, a translator may not practise law. A lot of adaptation to other legal systems amounts to that, and presumably the lawyer may attempt it.
I normally translate contracts where the German courts have jurisdiction and the German-language version takes precedence. I would therefore think that ‘rescission’ or ‘withdrawal’ would not be such a problem if the clause in question becomes relevant.
There is some discussion of the difficulty of translating Nacherfüllung, Unternehmer or Niederlassung.
Oder er rätselt darüber, wie man ein dem common law in dieser Form nicht bekanntes Institut wie die Nacherfüllung so in Worte faßt, daß der Anwalt der Gegenseite sich nicht den Bauch vor Lachen hält oder das übersetzte Papier entnervt in den Papierkorb wirft. Die von deutscher Seite vorgeschlagene Übersetzung supplementary performance für die Nacherfüllung wird doch nicht tatsächlich identisch sein mit der ganz anderen Formulierung des Uniform Commercial Code, der ein Right to Cure a Breach of Contract kennt?
I would think Nacherfüllung is law in the EU and is called cure, which conveniently matches the US term. I don’t mind supplementary performance, though – I’ve got used to it.
Have a great break. My turn Thursday. If I survive today.