Information from the German Department of Foreign Affairs / Informationen vom Auswärtigen Amt
German certified translations sent outside Germany often need some kind of apostille to confirm that the translator was authorized. The translation itself cannot be given an apostille, but the President of the Landgericht where the translator was sworn can issue a confirmation that the translator is sworn, and that confirmation is a public document and can be given an apostille!
Beeidigte Übersetzungen fürs Ausland brauchen oft eine Apostille. Da ein Übersetzer aber keine öffentlichen Urkunden erstellt und nur Sachverständiger ist, kann eine beeidigte Übersetzung nicht mit einer Apostille versehen werden. Nötiger Zwischenschritt: der Präsident des Gerichts, wo der Übersetzer beeidigt wurde, kann die Beeidigung bestätigen; diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde und kann mit einer Apostille versehen werden.
This confusing area is described in English and German on the website of the German Department of Foreign Affairs
Auf Englisch und Deutsch wird diese verwirrende Sache im Internetauftritt des Auswärtigen Amts beschrieben.
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