In Deutschland gibt es beeidigte, oder vereidigte, oder ermächtigte Übersetzer, je nach Landesrecht. Kann man sagen, dass sie ihre Übersetzungen beglaubigen, oder bestätigen sie sie nur?
Ich bin vor einigen Jahren dieser Frage nachgegangen, indem ich viele Gesetze auf der Schönberger-CD-ROM durchsuchte und doch ein paar Beispiele fand, wo nicht nur Ämter, Rechtspfleger oder Notare beglaubigten, sondern sogar ein oder zweimal ein Übersetzer.
Ganz sicher bin ich immer noch nicht.
Auf jeden Fall erfuhr ich, dass die Richter in Berlin das Wort beglaubigen für Übersetzungen verbieten. Die Begründung war apart: weil ein paar Übersetzer unerlaubt Fotokopien beglaubigt hatten, sollten keine Übersetzer mehr irgendwas beglaubigen dürfen.Manche Übersetzer überschreiben ihre Übersetzungen “Beglaubigte Übersetzung aus der englischen [usw.] Sprache” und es wird ihnen gesagt, es muss heißen “Bestätigte Übersetzung” (“certified” im Englischen ist nicht vorbelastet, ich schreibe meistens “Translation from the German). Diese Überschrift dient dazu, den Anfang der Übersetzung deutlich zu kennzeichnen
Das Merkblatt für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen der ADÜ-Nord (siehe auch anderen Beitrag) scheint sich nicht daran zu stoßen, ebensowenig der Österreichische Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher:
Eine beglaubigte Übersetzung muß unbedingt mit dem Vermerk
Die genaue Übereinstimmung der vorstehenden Übersetzung mit der – angehefteten – vorliegenden Urschrift – Abschrift – Ablichtung – bestätige ich unter Berufung auf meinen Eid.
Ort, Datum
Eine gute aber veraltete Quelle ist das vergriffene Buch von Kurt Jessnitzer, Dolmetscher, Carl Heymanns Verlag 1982, ISBN 3 452 19125 7
Jessnitzer benutzt das Wort beglaubigen. Auf S. 123 spricht er von Beglaubigungsgebühr (keine solche steht dem Übersetzer zu, wenn er für das Gericht beglaubigt).
Da ich nun mal in Bayern sitze (im Augenblick auf einem über Ebay aus Baden-Württemberg gekauften Swopper), frage ich mich, ob das Bayerische Dolmetschergesetz online ist. Auf jeden Fall, wenn auch nicht rechtsverbindlich, in Sachsen. Hier ist die Rede von Bestätigung und Bestätigungsvermerk, nur Kopien werden als beglaubigt beschrieben.
Wer weiß mehr?
Germany has certified translators, the exact system varying from Land to Land. There is a widespread belief that the word ‘beglaubigen’ (certify) cannot be used by translators, but I am not certain about this.