The links are to German-language sites on law and language.
Handakte WebLAWg linkt zu einer Sprache des Rechts-Webauftritt.
Sprache des Rechts ist eine Arbeitsgruppe an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und sieht recht wissenschaftlich aus. Akademiker können an einem Ideenaustausch teilnehmen. Ein erstes Buch ist erschienen:
Die Sprache des Rechts Band 1, Recht Verstehen, von Kent D. Lerch, 2004. 23 x 15,5 cm. XIX, 466 Seiten. Gebunden. Euro [D] 98,- / sFr 157,- / approx. US$ 118,-. * ISBN 3-11-018142-8
Es gibt eine interessante Seite mit Links, z.B. an Visuelle Rechtskommunikation an der Ruhr-Universität Bochum (viele Texte und Bilder), oder Thomas-Michael Seibert’s Rechtssemiotik (das ich längst zitieren wollte), und von dort zu weiteren recht-und-sprache-Seiten.
Diese letzte Site sieht für den Laien oder Nicht-Akademiker schon ergiebiger aus. Ein Glossar z.B. kann als PDF heruntergeladen werden. Hier ein Auszug aus dem Artikel zu Bedeutungsholismus:
bq. Für ihre Meinungsbildung und Urteilsfindung in Rechtssachen bemühen sie [Juristen] Semantik und Lexikographie, um der Bedeutung auf die Spur zu kommen. Sie blättern im Grimmschen Wörterbuch, um zu “ermitteln”, was Verunglimpfen heißt. Sie bemühen den Duden, wenn es darum geht, ob eine Verpflichtung im Sinn des § 103 BGB entsprechend der Bedeutung dieses Wortes nur dann zu entrichten ist, wenn sie fällig ist. Oder aber sie schlagen in der Brockhaus-Enzyklopädie nach, um zu wissen, was eigentlich ein Omnibus ist, nur um festzustellen, dass es sich bei einem VW-Transporter mitnichten um einen solchen handelt.