ECHR McLibel decision awaiting/EuGHMR zu McDonalds

Heute soll die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum McDonalds-Beleidungsverfahren verkündet werden:

Steel and Morris v. United Kingdom (no. 68416/01)
The case concerns an application brought by two United Kingdom nationals, Helen Steel and David Morris, who were born in 1965 and 1954 respectively and live in London. They were both ordered to pay damages in respect of a phamplet entitled “What’s wrong with McDonald’s?”.

The applicants complain, under Article 6 § 1 (right to a fair hearing) of the Convention, that the proceedings were unfair, principally because they were denied legal aid, and, under Article 10 (right to freedom of expression) of the Convention, that the proceedings and their outcome constituted a disproportionate interference with their right to freedom of expression.

BBC News article summarizing the case.

Hier ein kritischer Artikel zum englischen “Verleumdungs”-Recht. Ich habe mich nicht mit dem Thema “Wie schlimm ist das englische Beleidigungsrecht?” auseinandergesetzt, aber zum Wortschatz ist der Artikel nicht irreführend:

“Libel” heißt so viel wie schriftliche Verleumdung, und das umstrittene Schriftstück wird hierzulande auch als Schmähschrift bezeichnet. “Slander” ist der britische Rechtsbegriff für eine mündliche Beleidigung oder Verleumdung. “Libel” fällt somit wie “Slander” unter das britische Verleumdungsgesetz. Rechtsgrundlage für Verleumdungsklagen bietet also dieses Gesetz – der so genannte “Defamation Act” (auf Deutsch Diffamierungsgesetz). Auf dem Papier sieht dieser “Defamation Act” durchaus fair aus. Auf das Gesetz kann sich jeder berufen, der der Meinung ist, seinem Ruf sei durch Äußerungen anderer geschadet worden.

Libel ist meist schriftlich, auf jeden Fall in dauerhafter Form, einschließlich Film (ich glaube, das ist eine etwas breitere Definition als in den USA).

German law firms’ websites/Deutsche Anwälte im Internet

jurabilis! hat in letzter Zeit ein paar nette Anwaltssites gelinkt. Die Site von Rechtsanwaltskanzlei Rogozenski hat Alexander bemerkt:

bq. Frau Hagemeier-Pietruska ist als Rechtsreferendarin und Kanzleipartnerin in Spe, die rechte Hand Herrn Rogozenskis. Sie ist daher u.a. maßgeblich an den kanzleistrategischen Entscheidungen beteiligt. Frau Hagemeier ist insbesondere für ihre juristischen Genauigkeit und Tiefe bekannt. Sie gilt auch deshalb als das „Gewissen“ der Kanzlei. Ihre Interessenschwerpunkte sind insbesondere das Miet- und Vertragsrecht.

bq. Herr Rogozenski hat neben seinem großen juristischen Repertoire insbesondere die Tätigkeitsschwerpunkte Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Internationales Vertragsrecht und Internetrecht.

Es erinnert mich schmerzhaft daran, wie schwer es ist, deutsche Anwaltssites zu übersetzen. Sehr häufig: “Neben … hat er insbesondere auch noch die Tätigkeitsschwerpunkte…”. Ganz so weit geht es aber meistens nicht:

bq. Herr Rogozenski ist für sein außergewöhnliches Durchsetzungsvermögen bekannt. Er ist bei Mandanten wegen seiner ruhigen und klar verständlichen Darstellung der Rechtslage beliebt und bei Gegnern aufgrund seiner Erfolge bekannt und berüchtigt.

Wenn das in einer Referenz stünde, würde man ihm nie wieder Arbeit geben, außer vielleicht als bezahlten Killer.

Die heute von Benjamin bemerkte Site von Dr. Frohnecke & Partner hat Bilder von Stoiber und Westerwelle. Mir gefällt am besten die Index-Seite, wo ein Bild des Kanzleigebäudes beunruhigend und schneller als Weihnachtsbeleuchtung zwischen Nachtbeleuchtung und Tagesansicht blinkt. Die Mandanten sind den Anwälten streng nach Geschlecht und Haarfarbe zugeteilt.

Auf Anhieb finde ich nichts ganz so schlimmes, aber Delia Venables hat viele Websites von Anwälten in Großbrittanien. Hier Solicitors, hier Barristers. Seite für Irland.

Ein paar lustige Sites in den USA habe ich in einem früheren Eintrag aber erwähnt.

Angela Merkel observed/Die deutsche Thatcher?

The Independent takes a look at Angela Merkel:

bq. Ms Merkel is a phenomenon. She is a woman at the helm of a major party in a political culture that is even more male-dominated than our own. And she is an Ossi – an East German – who has successfully made the transition into the upper echelons of united Germany’s still west-dominated political hierarchy. That is a remarkable achievement in itself.

bq. Is she the German Thatcher? “Well, there is one important difference,” she shoots back with a smile. “I was in favour of German reunification. She was a chemist, I am a physicist.” Then, more reflectively, she adds: “My whole life was changed by reunification. I have experienced change as something good, not something to be avoided.”

SchadenSersatz die Zweite

Es gab/gibt noch eine rege Auseinandersetzung bei lawblog über das Thema SchadenSersatz von gestern. Die Kommentare sind lesenswert.

Dort, und in pt auch, wurde der Zwiebelfisch bei Spiegel online von Bastian Sick zum Thema zitiert. Jetzt erst habe ich den Artikel dort angeschaut und finde ihn nützlicher, als ich von den Zitaten gestern erwartete. Es gibt auch einen Anhang mit den Details und üblichen Schreibweisen. Ich erinnerte mich vom Germanistikstudium her daran, dass der Gebrauch schwankt (z.B. Weihnachtsbaum), aber die Details könnte ich mir nie merken.

Im Zwiebelfisch Artikel selber, Bratskartoffeln und Spiegelsei, heißt es unter anderem:

bq. Ähnliches Kopfzerbrechen wie der Schadensersatz bereitet vielen Deutschen immer wieder ihre Einkommenssteuererklärung. Man hört und sieht alle Arten der Steuer nämlich auch immer mal ohne das Fugen-s, vorzugsweise in amtlichen Schreiben, aber auch in Zeitungen und Magazinen wie dem SPIEGEL. Einkommen[s]steuer, Vermögen[s]steuer, Unternehmen[s]steuer – wer soll sich da noch auskennen? In ihrem Bestreben, alles zu vereinheitlichen, hat die behördliche Sprachregelung das Fugen-s vor jeglicher Form der steuer für abgeschafft erklärt. Da es auch nicht Tabakssteuer und Hundessteuer heiße, könne es folgerichtig auch nur Grunderwerb- und Körperschaftsteuer heißen.

Das heißt, die Beamten finden sich nicht damit ab, dass Sprache variiert, und zwar mit dem Argument, man rede nicht von Bratskartoffeln.

bq. Behördendeutsch ist seit jeher bemüht, sich allgemeiner Verständlichkeit zu entziehen, und so ist die Einsparung des Fugenzeichens nur eine weitere Kürzungsmaßnahme auf dem Weg zur vollständigen Entfremdung von den Bürgern und ihrer Sprache.

Noch nicht gelesen – auch nicht gekauft – das Zwiebelfisch Buch Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod – auch als zwei Audio-CDs jetzt zu haben:

Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod

Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod, 2 Audio-CDs

SchadenSersatz?

Man liest manchmal Schadenersatz und manchmal Schadensersatz. Ich hatte immer den Eindruck, dass beide Formen gleich oft vorkommen und keine “juristischer” ist.

Das Thema wurde jetzt in der pt-Gruppe besprochen.

Dort hieß es:

Der Duden suggeriert: “Schadenersatz” sagen alle, “Schadensersatz” nur die
Verfasser des BGB (so viel zum Thema “Juristendeutsch” — oder
Duden-Kompetenz).

Eine andere Meinung war: Schadenersatz ersetzt den Schaden, ist also korrekt (aber da es sich hier um ein Fugen-S handelt, muss das nicht stimmen, oder?)

Es war mir aber neu, dass das BGB hier auffällt (mit SchadenSersatz).

Sicher gibt es mehr S im Süddeutschen / Österreichischen – Erbserklärung fand ich gewöhnungsbedürftig.

SPÄTERE ANMERKUNG: in §611a BGB steht das Wort tatsächlich ohne Fugen-S, aber eben nur das eine Mal:

Die Länge der Frist bemißt sich nach einer für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im angestrebten Arbeitsverhältnis vorgesehenen Ausschlußfrist; sie beträgt mindestens zwei Monate.

NOCH SPÄTER: Mir wurde mitgeteilt, dass das JuraWiki sich der Sache angenommen hat:

M

an kann das mit oder ohne “s” in der Mitte schreiben. Nach Google steht es 643.000 ([Google]Schadensersatz) zu 505.000 ([Google]Schadenersatz). Im BGB wird meist die Schreibweise mit “s” verwendet (siehe [WWW] § 280 BGB), in HGB und ZPO beide Schreibweisen durcheinander, in der Insolvenzordnung die Schreibweise ohne “s”.