Is this real? I heard it quoted on TV today and I’m probably the last person to hear it. It’s said to be have been issued as an internal memorandum by the Deutsche Post, to be attached to § 49 of the Allgemeine Dienstanordnung. It distinguishes between Wertsack (sack for valuables) and Wertbeutel (bag for valuables). It’s all over the Internet – I got it from here (I won’t translate it into English):
bq. Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sonder als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk “Wertsack” eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk “versackt” darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit “Wertsack” bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
Quelle: Kilian, Jurisprudenz zwischen Technik und Kunst; s. aber auch Anmerkung zu “Dienstweihnachtsbäume”
Here’s a link to the equally spurious text Dienstweihnachtsbäume (official Christmas trees) referred to above.
This reminds me of the text of a bill of regulations for hunting and harvesting attorneys. Here are some extracts:
bq. 370.01 Any person with a valid in-state rodent or snake
hunting license may also hunt and harvest attorneys for
recreational and sport (non-commercial) purposes.
370.02 Taking of attorneys with traps or deadfalls is
permitted. The use of United States currency as bait,
however, is prohibited.
…
370.05 It is unlawful to shout, “WHIPLASH”, “AMBULANCE”, or
“FREE SCOTCH” for the purposes of trapping attorneys.
370.06 It is unlawful to hunt attorneys within 100 yards of
BMW, Mercedes or Porsche dealerships, except on Wednesday
afternoon.