Wiki for technical writers and translators/Wiki für technische Redakteure und Übersetzer

Alexander von Obert hat an seine (sehr nützliche) Webseite für technische Redakteure und Übersetzer ein Wiki gelinkt.

Es wäre gut gewesen, das Ganze an Wikipedia anzuhängen.

Die literarischen Übersetzer haben eifrig angefangen. Es handelt sich um Übersetzung ins Deutsche übrigens. Hier ein Auszug aus einem Eintrag zum Problem “das Mädchen – schreibe ich immer ‘es’ oder auch ‘sie’?”

bq. Hier noch ein Zeugnis aus erlauchtem Munde: “Bei einem bärtigen Anarchisten würde ich die ganze Strenge des Gesetzes fordern, ganz anders aber sähe es aus, wäre es ein hübsches junges Mädchen, DIE die Hand gegen mich höbe.” Sagte Kaiser Wilhelm II auf die Frage, wie er mit eventuellen AttentäterInnen umzugehen gedächte. Erstauntlicherweise wirkt dieses Zitat selbst beim verstocktesten Lektorat, das vorher auch über mehrere Sätze hinweg, wenn irgendwo ein Mädchen vorkam, immer “das” und “es” sehen will!

Man kann am Wiki mitarbeiten.

Impressum ausgeschlachtet Update

Problem gelöst – mein Name wurde entfernt.

I received a nice email from Kelly Search apologizing for the delay and saying they had removed my details from their website.

As I said in the comments, after I had posted on this topic, I had a vague sense of déjà vu – I think my details were originally taken by an offshoot of Kelly Search in an Asian language using the Roman alphabet. They had me down as a seller of tables and curtains. But my communication with them was hampered by misspelling.

So all is well – unless I suddenly see a more interesting future in selling tables and curtains and have to kick myself.

Miscellaneous courts/Verschiedene Gerichte

I wrote this when I had more time. Hope it makes sense now.

EFTA Court in Luxembourg

The EFTA Court fulfils the judicial function within the EFTA system, interpreting the Agreement on the European Economic Area with regard to the EFTA States party to the Agreement. At present those EFTA States are Iceland, Liechtenstein and Norway.

They seem to use English.

The links of the week at the Juristisches Internetprojekt Saarbrücken have recently showcased:

Liechtensteiner Gesetze (Portal der liechtensteinischen Landesverwaltung)

including a link to the Geodata of Liechtenstein (PDF)

and Legilux (French), the portal of the Grand Duchy of Luxembourg.

An article in the Neue Züricher Zeitung about the extent to which Swiss courts take account of EU law:

bq. Der Nachvollzug von Europarecht ist in der Schweiz, wie Baudenbacher betonte, bereits seit 17 Jahren, seit dem Nachvollzugsprogramm des Bundesrats von 1988, Realität. Seither muss in jeder Botschaft des Bundesrats ein Absatz über die Kompatibilität des vorliegenden Gesetzesentwurfs mit europäischem Recht enthalten sein. 1993 hätten Bundesrat und Parlament nach dem EWR-Nein mit dem bilateralen Weg und der Annahme des Swisslex-Pakets auf den Weg des Nachvollzugs – anstatt auf den Wettbewerb der Systeme – gesetzt.

Kantonsgericht Graubünden – via Handakte WebLAWg.

Actually there is a lot more Swiss material online, but this is where my steam ran out.

Between Lawyers weblog

Between Lawyers is a weblog that brings together some of the best American legal bloggers: Denise Howell, Dennis M. Kennedy, Tom Mighell, Marty Schwimmer and Ernest Svenson.

bq. Between Lawyers provides just-in-time group commentary on the issues raised when technology, culture and the law intersect. We take you behind the firewalls and conference room doors to show you how experienced lawyers deal with these issues and help you prepare for the new challenges we all face. For more, see our introductory post.

The common law in tomorrow’s Europe/Das Common Law in der Europa von morgen

In Law World – The world according to a law student, an Austrian law student, Matthias C. Kettemann, takes a quick look inter alia at the common law in Europe (in German – despite the blog’s title and subtitle).

Eigentlich geht es hier um das Vereinigte Königreich, nicht um Irland, und Hauptinteresse gilt der Souveränität des Parlaments, was nicht direkt mit dem Common Law zu tun hat. Hier die Einführung:

Einführend und generell: Eine Landvermessung des englischen Recht – in diese Kontext verstanden als das Recht Englands als Teils des Vereinigten Königsreichs – ist nicht arm an Überraschungsmomenten. Einmal das Fehlen einer geschriebenen Verfassung, der Mangel an Grundrechtsverbürgungen und an Grenzen der Legislativbefugnisse (absolute Parlamentssouveränität); weiters die Abwesenheit geschriebener, allgemeine gefasster Straftatbestände; das Fehlen eines allgemeinen Teils des Zivilrechts (und großer Teile des besonderen Teils, inbesondere standardisierter Vertragstypen wie Werkvertrag, Tauschvertrag und Dienstvertrag); darüber hinaus das Bestehen eines Höchstgerichts, das gleichzeitig die zweite Kammer der Legislative ist; und schließlich Richter, die Perücken tragen und sich in teils entscheidenden Rechtsfragen auf Urteilsfragemente aus dem 17. Jahrhundert berufen.

Ich kann die Bemerkungen zu den Straftatbeständen nicht nachvollziehen, vielleicht verstehe ich “allgemein gefasst” nicht; auch die Bedenken wegen dem House of Lords nicht (dort tragen die Richter übrigens keine Perücken), da Parlamentskammer und Gericht getrennt sind.

Der Tempel des englischen Rechts ruht auf zwei Säulen: Dem Statutory Law einerseits und andererseits dem Case Law; zu letzerem wiederum sind sowohl das Common Law als auch das System der Equity zu zählen. Common Law – ein Begriff der unter Inkaufnahme einer gewissen Vergröberung zur Kennzeichnung des anglo-amerikanischen Rechtskreis und als definitorisches Gegenstück schlechthin des kontinentaleuropäischen (Civil Law-) Rechtskreis verwendet wird – ist mithin präzise gesprochen nur eine einzelne, wenn auch wohl die bedeutendste, Rechtsquelle. Weitere Rechtsquellen sind reason (Vernunft), convention (Gewohnheitsrecht) und sogenannte Books of Authority wie etwa Cokes Tractatus de Legibus et Consuetudinibus Angliae (1189) und Bractons De Legibus et Consuetudinibius Angliae (1250).

Ein Tempel, der auf zwei Säulen ruht, ist natürlich verdächtig. Der Begriff “common law” wird einmal grob (angloamerikanisches Recht) und einmal fein (Rechtsprechung) verstanden. Ich habe in einem Eintrag (What common law is ) diese Problematik beschrieben. Reason and convention sind mir neu als Quellen. Custom (Gewohnheitsrecht) ja, vielleicht ist das gemeint.

Aber, wie gesagt, der Schwerpunkt des Eintrags ist woanders, und Kurzfassungen sind immer problematisch.