Prince Philip

Not only was a recent remark of Prince Philip’s in bad taste, it was too difficult for dpa to understand:

bq. Bei einem Empfang in Edinburgh äußerte sich der 85jährige verwundert darüber, wie viele Waisenhäuser es in dem osteuropäischen Land gebe. “Man hat den Eindruck, daß sie dort nur brüten, um sie (die Kinder) in die Waisenhäuser zu bringen”, sagte Prinz Philip nach einem Bericht der Zeitung “The Sun”.

LATER NOTE: After calls for the original, here is something from the Scotsman:

bq. After a winner said he had worked in Romania, the Duke reportedly replied: “Romania? You didn’t go across to help in one of those orphanages, did you?”
When the student said no, it was claimed the 85-year-old duke added: “Ah good, there’s so many over there you feel they breed them just to put in orphanages.”
(Gleaned from the u-forum mailing list)

Enid Blyton

Ingmar Greil links a Welt article about the bowdlerization of Enid Blyton books, which at least in the German-speaking world is not commonly known of (I think I must have missed the news myself too). The occasion for the new reports is a biography of Blyton that has just been published.

bq. In England ist soeben ein Fall von Political Correctness im literarischen Bereich ruchbar geworden, der sich eigentlich schon vor wenigen Jahren zugetragen hat, aber erst jetzt an die breite Öffentlichkeit geraten ist. Es geht um einen Klassiker der Jugendbuchliteratur, Enid Blyton, deren Texte zum Opfer der Sanierfreudigkeit der Nachbesserer geworden sind.

Ingmar enquires whether copyright law cannot protect against this. It seems the copyright holders, Blyton’s heirs, sold the copyright (you can do that under English law but not German).

There’s a discussion in the Guardian Culture Vulture blog, which says that after all there is nothing to prevent someone publishing the originals too – but would the copyright holders not object?

I always disliked Blyton, but not on account of the racism. Something about the tone and the presumption that one would be interested in these boring characters, as far as I remember. The renaming of Dick and Fanny I suspect is for American sensibilities. The Guardian blog:

bq. Inhabited by anarchic golliwogs, thieving gypsies and slaphappy schoolmistresses, it’s hardly surprising that the desire to keep her stories in circulation has been tempered by an effort to adjust them for modern sensibilities. Even Blyton’s contemporaries thought the same (the publisher Macmillan once rejected a manuscript for its “unattractive … old-fashioned xenophobia”).

A golliwog:

gollyw.jpg

Stuttgart court on poor translation / OLG Stuttgart-Entscheidung zum schlechten Dolmetschen u.a.

Many thanks for the following to Oliver García. The case is OLG Stuttgart 5 U 21/06

This is a simple case really, about which I go on at excruciating length, partly in the continuation of this entry, below.

OLG Stuttgart, Urteil 5 U 21/06 vom 15. Mai 2006, Leitsatz:
Die Auslegung fremdsprachlicher Vertragsbindungen unterliegt ausschließlich dem Gericht. Dieses kann sich über die allein am Wortlaut orientierte Übersetzung eines Dolmetschers hinwegsetzen, wenn das die teleologische Auslegung gebietet und diese mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar ist.

Judgment of Stuttgart Oberlandesgericht (Higher Regional Court of Appeal) of 15 May 2006, headnote:
The interpretation of foreign-language contracts is the sole responsibility of the court. The court may ignore the translation of an interpreter which is based solely on the wording if the teleological interpretation requires this and this is (even if only just) compatible with the foreign-language text.

Im jetzigen Fall war das vielleicht richtig. Selbstverständlich entscheidet das Gericht, nicht die Dolmetscher. Außerdem hatte das Gericht als weiteren Beweis ein Schreiben von der Klägerin, der russischen KG, das die Möglichkeit des Schiedsgerichts erwähnte. Aber wie beschreibt das Gericht die Sprachprobleme? Außerdem frage ich mich, was “allein am Wortlaut orientiert” bedeutet und warum keine schriftliche Übersetzung eingefordert wurde – Stegreifübersetzung ist nicht ideal.

Fragen:
1. hier und bei anderen deutschen Urteilen kann man nicht die volle Geschichte lesen:

Wegen der Einzelheiten wird auf sämtliche Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen im ersten Rechtszug und auf die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts Stuttgart Bezug genommen.

Wegen des weiteren Vortrags der Parteien in zweiter Instanz wird auf sämliche Schriftsätze und die vorgelegten Urkunden verwiesen.

usw. Kann man diese Informationen bekommen? Wahrscheinlich nicht. Dann fehlen Informationen, z.B. wie kamen die zwei Verträge zustande – war der russische eine Übersetzung aus dem Englischen? Warum wird die englische Fassung als „hier maßgeblich“ beschrieben?

2. Waren es wirklich Dolmetscher, nicht Übersetzer, die in beiden Instanzen ins Deutsche übersetzten? Ich weiß, dass Dolmetscher manchmal vor Gericht übersetzen müssen, aber hier hätte eine schriftliche Übersetzung bestellt werden sollen. Wie oft müssen Dolmetscher vor Gericht schriftliche Texte übersetzen (man hört, dass es gelegentlich vorkommt)? Sind sie in diesem Falle Sachverständige?

3. Es mag ja sein, dass das Gericht in diesem Fall dem englischen Text folgen konnte, aber es ist an sich nicht qualifiziert für diese Entscheidung. Gleichzeitig haben mindestens zwei Dolmetscher (oder Übersetzer?) in diesem Fall anscheinend falsch übersetzt. Das ist kein Grund, dem Richter ein gutes Verständnis von Englisch zuzutrauen. Die Auslegung muss „mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar“ sein. Es müsste ein Übersetzer als Sachverständige aussagen, und dieser Übersetzer sollte nach Qualifikation und Erfahrung ausgewählt werden. (Und Notare sollten ihre eigenen Übersetzungen nicht beglaubigen dürfen!)

4. Ist es üblich, von teleologischer Auslegung einer Vertragsübersetzung zu reden? Man spricht von teleologischer Auslegung von Gesetzen, aber hier wird eine Übersetzung ins Deutsche analysiert. Wahrscheinlich meint das Gericht aber eine teleologische Auslegung dessen, was es (unvollkommen) aus dem (schlecht übersetzten) Ausgangstext herausbekommen kann. Und was ist mit dem Verständnis der Parteien? Ich sehe keinen Fehler im jetzigen Urteil, aber im Prinzip finde ich das ganze problematisch.

This judgment seems less and less straightforward to me the longer I look at it. Not in its decision as to the present case, but in its application to interpreting and translation in other cases. Continuation in English follows. Continue reading