Udo has an entry on Aufhebung.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
The meaning of this term is that the court fees are divided equally between the parties, and each party bears the costs of its own lawyer.
bq. Eine häufige Regelung in gerichtlichen Vergleichen. Sie bedeutet zunächst, dass jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten übernimmt. Wenn der Anwalt auf der einen Seite teurer war (z.B. wegen Reisekosten), entsteht kein Erstattungsanspruch.
bq. Auch die Gerichtskosten werden bei der Kostenaufhebung geteilt. Der Beklagte muss dem Kläger also noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstatten, die der Kläger von der Gerichtskasse in Rechnung gestellt bekommt. Das gilt auch für bereits angefallene Sachverständigenkosten, Zeugengelder etc.
Law blog recommends using this formula when requesting court orders.
bq. Schreibt man zum Beispiel Jede Seite trägt ihre Kosten selbst bleibt wohl derjenige auf den Gerichtskosten sitzen, der sie eingezahlt hat.
Many translators out of German seem to believe that the phrase means what it sounds like: that all costs and fees are shared fifty-fifty. Why don’t they inform themselves of the meaning of the German term. Years ago I was told by a colleague that the translation should be ‘No order as to costs’. That formula may be as common in English as the other in German, but it means something like ‘Jede Seite trägt ihre Kosten selbst’.
bq. § 92 (1) ZPO: Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.
In Switzerland, Wettschlagung der Kosten does mean each party bears its own costs (Metzger, Schweizerisches Juristisches Wörterbuch). Thus from a website with a decision, ‘unter Wettschlagung der Parteikosten und hälftiger Teilung der Gerichtskosten’.
It looks to me as if in Austria, gegeneinander aufheben refers only to each party bearing its own costs, but no doubt someone will correct me if that’s wrong.
LATER NOTE:
Here is some information on Austria kindly provided by Michael Kadlicz, one of three known Austrian legal bloggers:
bq. Der gebräuchliche Ausdruck in Österreich lautet bei Vergleichsabschlüssen: “Bei Kostenaufhebung” Im Ergebnis trägt damit jede Seite ihre Kosten selbst, soweit Gerichtskosten (auch SV_Gebühren) angefallen sind, werden diese 1/2:1/2 getragen. Das versteht sich aus dieser Formulierung mehr oder minder von selbst, es wird aber oft noch durch einen Halbsatz verdeutlicht(zB.: die Gerichtsgebühren werden je zur Hälfte übernommen; die SV-Gebühren tragen die Parteien zu gleichen Teilen oä.)
bq. Bei einer Kostenentscheidung des Gerichts spricht § 43 ZPO von “Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu theilen”. Wie Du am “theilen” erkennen kannst, gibt es diese Gesetzesstelle schon ein paar Jährchen.
So it does seem that ‘each party bears its own lawyer’s fees’ is more a German than an Austrian thing – in Austria it would take more words to provide it.
