On 18 June, five lawsuits by literary translators relating to appropriate payment will be heard by the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof).
beck-blog reports:
Die Honorare für Literaturübersetzer sind seit Jahrzehnten meist katastrophal: Bei der letzten, nicht repräsentativen Honorarumfrage ergab sich ein Durchschnittshonorar je Manuskript-Normseite mit 30 Zeilen zu maximal 60 Anschlägen (die also keineswegs mit l 800 Zeichen gleichzusetzen ist) in Höhe von 17,83 Euro; allerdings sind für „einfache” Übersetzungen Normseitenhonorare von unter 10 Euro im Taschenbuch keine Seltenheit. Das Paradox bei den Seitenhonoraren ist, dass Qualität „bestraft” wird: Je mehr Aufwand der Übersetzer betreibt, desto weniger zahlt sich die Arbeit für ihn aus.
The concept of ‘appropriate/adequate compensation’ has been contained in the German Copyright Act since 2002. The translators have not seen an improvement of their situation. The June 18 decision will be interesting.
For further information: http://verguetungsstreit.literaturuebersetzer.de/
