Übersetzerbezahlung nach JVEG, Nürnberg-Fürth

Seit der Einführung des JVEG sollen Übersetzer beim Gericht mehr verdienen als nach dem ZSEG. Es gibt drei Stufen der Bezahlung pro Zeile: EUR 1,25, 1,85 und 4,00. Wenn die Übersetzung durch Fachausdrücke erschwert wird, gilt zumindest 1,85.

Anders das Verständnis des Amtsgerichts Fürth im Zusammenhang mit einer Rechnung, die ich 2007 einreichte. Mich rief eine Dame an und sagte einiges dazu: übliche juristische Ausdrücke erschweren einen Text nicht (übrigens ganz besonders, wenn eine Übersetzerin eine Textstelle zum wiederholten Male übersetzt); alle Übersetzer im Raum Fürth verlangen nur 1,25; “die Übersetzer bezahlt der Steuerzahler”; ich könne Aufträge ablehnen. Sie berief sich auf ein Rundschreiben, an dem sich die Kostenbeamten in Fürth hielten. Ich wies sie darauf hin, dass ich auch Rechnungen zu 1,25 gestellt hatte, wo der Text aus einem einfachen Schreiben bestand (ich bin nämlich nicht der Meinung, dass Übersetzer nie weniger als 1,85 verlangen sollten). Sie ließ sich aber durch Argumente nicht beeinflussen.

Das Rundschreiben holte ich beim Gericht ab. Ich gebe es in der Fortführung dieses Eintrags wieder.

Einer Kollegin, die im BDÜ für Gerichtsdolmetschen zuständig war, fiel auf, dass das Schreiben aus dem Jahr 2004 spätere Rechtsprechung (auch des OLG Nürnberg) nicht berücksichtigt, nach der 1,85 pro Zeile berechtigt sind, wenn Fachausdrücke (auch juristische) nicht nur vereinzelt im Text vorkommen, und auch, dass dort schwarz auf weiß steht, dass die Durchschnittsbezahlung gesunken sein soll, was nicht das Ziel des JVEG war.

Meine Übersetzung in diesem Zusammenhang war eine kurze aber schwierige Belehrung in juristischer Sprache.

Hier § 17 (2) ZSEG (bis 2004 gültig):

(3) Die Entschädigung für die Übersetzung eines Textes aus einer Sprache in eine andere Sprache beträgt 1 Euro je Zeile. Ist die Übersetzung erschwert, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, so kann die Entschädigung bis auf 3 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten bis auf 4,30 Euro je Zeile erhöht werden. Für eine oder für mehrere Übersetzungen auf Grund desselben Auftrags beträgt die Entschädigung mindestens 13 Euro.

Hier § 11 (1) und (2) JVEG:

(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.

(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.

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Joining html sections / Viele html-Dateien verbinden?

Die meisten Gesetze kann man heutzutage online als ganze Texte finden, nicht bloß als anklickbare Einzelparagrafen. Wenn aber nur letztere Möglichkeit besteht (z.B. bei älteren Fassungen oder ausländischen Gesetzen), gibt es eine technische Möglichkeit, diese Einzel-Webseiten zu einem Dokument zu verbinden?

Vorgeschlagen wurde mir, dieses mit STAR Transit oder Deja Vu Translation Memory Software zu tun. Gibt es Alternativen?

If I find a statute online and it is only available in the form of one page per section, is there an easy way to download it and combine the sections into one document? I know there are programs that download whole sites, but how can I join the sections?

It has been suggested to me that I can do this using translation memory software – Deja Vu and STAR Transit should both do it (I have the latter). Is there any other way?

Linux for translators 2 / Linux für Übersetzer 2

Further to my entry of 25 December, Marc adds another. Quoting a message to the ITI GerNet group:

PCLOS-Trans
homepage.uibk.ac.at/~c61302/pclostrans.html (German)

Linguas OS
www.baldwinlinguas.com/linguasos.html (English)

PCLOS-Trans is a live DVD, Linguas OS a live CD. Both can be run without
installation, i.e. without making any changes to the user’s hard drive,
but can also be installed on the hard drive if desired. PCLOS-Trans is
more comprehensive and user-friendly, Linguas OS less so but probably
faster.

Transference and translation / Übertragung und Überstellung

The six members of Zoe’s Ark convicted in Chad and returned to France to serve their sentences cause legal problems since they presumably can’t do forced labour in France.

They also cause language problems, since the term transfèrement (according to Bridge’s FR – EN law dictionary transfer of prisoners) seems unfamiliar to some journalists. Hence detailed discussions of the terms in Langue sauce piquante and Les zakouski du jeudi.

The subject is discussed by Arthur Goldhammer, who also mentions German:

In German “transference” is die Überträgung, which is indeed “transfer” in the ordinary sense, so maybe this is another of those instances where Strachey betrayed Freud by overrefining his language. This discussion may be of more interest to students of translation than of politics, and of course “translation” (Übersetzung, traduction) is but another sense of “transfer.”

Actually, the OED doesn’t mention Strachey in this connection. It gives two or three meanings of transference, one quite early. The Freudian one originates in 1911 (after a use of transfer in 1910).

1911 Amer. Jrnl. Psychol. XXII. 434 The reason why the physician is so often the object toward which the transference is made is that the Œdipus complex is almost invariably present in the patient. 1916 C. E. Long tr. Jung’s Analyt. Psychol. 245 What has disgusted you in hypnotism is at bottom nothing but the so-called ‘transference’ to the doctor. 1920 E. Jones Treatm. Neuroses 40 He is+reacting not toward the physician, but rather toward the other person who has been brought together (‘identified’) with the latter in his mind, an occurrence technically known as ‘transference’.

It appears that Strachey followed an earlier translation.

One meaning of transference is legal too:

Sc. Law. The procedure by which a depending action is transferred from a person deceased to his representative.

Thanks to Trevor