Ich komme bei dem Thema nicht weiter. Ich habe das Gefühl, dass das Gesetz das Wort Beglaubigung nur im Zusammenhang mit der Beglaubigung von Kopien, Unterschriften usw. benutzen will, bin aber nicht sicher. Hier sammle ich ein paar Quellen, damit ich eventuell später darauf zurückkommen kann.
Beglaubigte Übersetzungen werden im BGB und HGB erwähnt.
Hier das BGB zu Vertrags- und Prospektsprache bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (erst seit kurzem ist dieses Gesetz im BGB aufgenommen)
bq. BGB § 483 (2) 1Ist der Vertrag vor einem deutschen Notar zu beurkunden, so gelten die §§ 5 und 16 des Beurkundungsgesetzes mit der Maßgabe, dass dem Verbraucher eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der von ihm nach Absatz 1 gewählten Sprache auszuhändigen ist. Continue reading