Man liest manchmal Schadenersatz und manchmal Schadensersatz. Ich hatte immer den Eindruck, dass beide Formen gleich oft vorkommen und keine “juristischer” ist.
Das Thema wurde jetzt in der pt-Gruppe besprochen.
Dort hieß es:
Der Duden suggeriert: “Schadenersatz” sagen alle, “Schadensersatz” nur die
Verfasser des BGB (so viel zum Thema “Juristendeutsch” — oder
Duden-Kompetenz).
Eine andere Meinung war: Schadenersatz ersetzt den Schaden, ist also korrekt (aber da es sich hier um ein Fugen-S handelt, muss das nicht stimmen, oder?)
Es war mir aber neu, dass das BGB hier auffällt (mit SchadenSersatz).
Sicher gibt es mehr S im Süddeutschen / Österreichischen – Erbserklärung fand ich gewöhnungsbedürftig.
SPÄTERE ANMERKUNG: in §611a BGB steht das Wort tatsächlich ohne Fugen-S, aber eben nur das eine Mal:
Die Länge der Frist bemißt sich nach einer für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im angestrebten Arbeitsverhältnis vorgesehenen Ausschlußfrist; sie beträgt mindestens zwei Monate.
NOCH SPÄTER: Mir wurde mitgeteilt, dass das JuraWiki sich der Sache angenommen hat:
M
an kann das mit oder ohne “s” in der Mitte schreiben. Nach Google steht es 643.000 ([Google]Schadensersatz) zu 505.000 ([Google]Schadenersatz). Im BGB wird meist die Schreibweise mit “s” verwendet (siehe [WWW] § 280 BGB), in HGB und ZPO beide Schreibweisen durcheinander, in der Insolvenzordnung die Schreibweise ohne “s”.